Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ in BaWü
WICHTIGE LINKS - IM ÜBERBLICK
Seit Mittwochabend, 25.03. 2020 können Selbstständige, Freiberufler und gewerbliche wie soziale Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, deren Existenz durch die Corona-Krise bedroht ist, Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg beantragen
Für Unternehmen in Baden-Württemberg
Das Soforthilfeprogramm des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gilt nur für Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Anträge können erfolgen, wenn diese sich unmittelbar und infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden.
Antragsberechtigte
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten. Sie beträgt für drei Monate insgesamt und maximal
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9000 € für Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
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15 000 € für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
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30 000 € für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
Förderfähig sind Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die seit dem 11. März 2020 entstanden sind.
Vorbereitung
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Die Anträge sind vom Hauptsitz des Unternehmens zu stellen
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Hauptsitz muss in Baden-Württemberg sein
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Antragsformulare sind über das Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer zu senden (Link demnächst hier verfügbar)
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Dokumente werden nur im pdf-Format angenommen
Die wichtigsten Links
Das Formular zum ausfüllen am Computer
➚ Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF)
Erläuterungen & häufig gestellte Fragen ( auf der Seite etwas nach unten Scrollen!)
Einreichung der Anträge auf dem zentralen Portal der Kammern
QUICK-LINKS:
➚ Übersicht der IHK-Service-Hotlines zu Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg (PDF)
➚ Info Förderprogramm Baden-Württemberg
➚ Berechnung der Vollzeitäquivalente entsprechend der KMU-Definition der EU (PDF)